Prothetik, Versorgung mit konventionellem Zahnersatz

Bei Verlust einzelner oder mehrerer Zähne können in Abhängigkeit von der jeweiligen Situation festsitzender Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantaten), herausnehmbarer Zahnersatz (Teilprothesen, Vollprothesen) oder eine Kombination aus beiden Zahnersatzformen eingegliedert werden.

Kronen

dienen der Wiederherstellung von Funktion und Ästhetik, wenn es durch Karies oder sonstige Ereignisse zum größeren Verlust von Zahnhartsubstanz gekommen ist und der Zahn dementsprechend stark geschwächt ist. Der Zahn muss für die Aufnahme einer Krone durch eine entsprechende Präparation vorbereitet werden. Die künstliche Krone wird auf dem Zahnstumpf zementiert.

Brücken

dienen zum Ersatz fehlender Zähne. Die zu ersetzenden Zähne werden an den Nachbarzähnen befestigt, die damit die Funktion von Brückenpfeilern übernehmen. Dazu müssen diese Zähne allerdings überkront werden. Brücken werden mittels Zement auf den Brückenpfeilern einzementiert.

Prothesen

schließen Zahnlücken, die aus statischen oder sonstigen Gründen für eine Versorgung mit festsitzenden Brücken nicht geeignet sind.

Teilprothesen

werden über sogenannte Verankerungselemente an den Restzähnen befestigt, um den Prothesen einen sicheren Halt zu geben.

Totalprothesen

können bei vollständiger Zahnlosigkeit angefertigt werden. Durch eine der Mundsituation entsprechende Ausformung der Prothese findet diese Halt auf dem zahnlosen Kiefer.

Implantat Prothetik

Durch die Implantologie ist es möglich, dem Patientenwunsch nach festsitzendem Zahnersatz bei fehlenden Zähnen nachzukommen, ohne dabei die Nachbarzähne beschleifen zu müssen.
Hierbei werden künstliche Zahnwurzeln (Implantate) in den Kiefer eingebracht und anschließend mit Kronen oder anderem Zahnersatz ergänzt.